Rechte und Pflichten – Sektion Leichtathletik/Triathlon
Als Mitglied der Sportunion Waidhofen/Ybbs ist es erforderlich, den Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten. Dies ist grundlegend für die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft und der damit einhergehenden Rechte.
Die Mitgliedschaft in der Sportunion Waidhofen/Ybbs – Sektion Leichtathletik/Triathlon bringt eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich, die darauf abzielen, den Zusammenhalt und die Professionalität des Vereins zu stärken. Durch die Einhaltung dieser Grundsätze leistet jedes Mitglied einen wertvollen Beitrag zum Erfolg und zur Entwicklung der Sportunion.
Rechte der Mitglieder
Teilnahme an Sektionstrainings |
Mitglieder haben das Privileg, an spezialisierten Sektionstrainings teilzunehmen, die auf die Bedürfnisse verschiedener Sportarten und Altersgruppen abgestimmt sind. Dazu gehören der Montags-Lauftreff für allgemeines Lauftraining, das Laufbahntraining am Mittwoch, das sich sowohl an den Nachwuchs als auch an Erwachsene richtet, sowie die Schwimmtrainings, die im Parkbad während der Sommermonate angeboten werden.
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Teilnahme an Sektionsveranstaltungen |
Mitglieder haben das Recht, an Sektionsveranstaltungen teilzunehmen, wie z.B. der Jahresabschlussfeier. Diese Veranstaltungen bieten eine hervorragende Gelegenheit, die Gemeinschaft zu feiern, Erfolge zu würdigen und das Vereinsleben abseits des sportlichen Wettbewerbs zu genießen.
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Erstattung von Startgeldern |
Mitglieder können eine Erstattung von Startgeldern für ihre Wettkampfteilnahme beantragen, bis zu einem Betrag von € 100,– bzw. € 150,– pro Jahr für Multi-Sportler wie Triathleten und Duathleten. Voraussetzung: 1 Tag ehrenamtliche Hilfe zugunsten des Vereins.
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Zuschuss für Vereinskleidung |
Mitglieder erhalten einen finanziellen Zuschuss beim Kauf der offiziellen Vereinskleidung im Rahmen der Einkleideaktionen. Dieser Zuschuss soll die Mitglieder ermutigen, die Vereinsfarben mit Stolz zu tragen und die Einheit des Teams zu stärken.
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Individuelle finanzielle Unterstützung |
für Trainingslager und nationale/internationale Wettkämpfe – Beurteilung obliegt dem Sektionsvorstand
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Pflichten der Mitglieder
Ehrenamtliches Engagement |
Für die Inanspruchnahme der Startgelderstattung ist es erforderlich, dass Mitglieder sich pro Jahr mindestens 1 Tag ehrenamtlich im Verein engagieren, beispielsweise durch die Unterstützung bei Veranstaltungen wie dem Stadtlauf.
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Tragen der Vereinskleidung |
Das Tragen der offiziellen Vereinskleidung ist nicht nur bei Wettkämpfen, sondern auch bei Siegerehrungen und auf Vereinsfotos verpflichtend.
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Wettkampfteilnahme unter Vereinsnamen |
Alle Mitglieder sind angehalten, bei Wettbewerben unter dem Namen “Sportunion Waidhofen/Ybbs” anzutreten, um die Gemeinschaft und Identität des Vereins zu stärken.
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